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Die Zahlen die zur Häufigkeit von Behandlungsfehlern (Arzthaftung) in Deutschland verfügbar sind, gehen stark auseinander. So existieren Schätzungen aus den Reihen der Ärztefunktionäre, wonach bei ca. 34 % der Patienten im Krankenhaus neue Gesundheitsschäden auftreten. In möglicherweise 50 % der Fälle soll den Gesundheitsschäden ein Behandlungsfehler zugrunde liegen. Umfassende, epidemiologische Daten zu sogenannten unerwünschten Ereignissen in
der Medizin existieren nicht. Das gilt insbesondere auch für
die ambulante Versorgung. Die Zahl der nachgewiesenen Behandlungsfehler
im Bereich der Arzthaftung wird nach dieser Quelle auf bis zu 12 000 Fälle (Arzthaftungsfall) pro Jahr geschätzt. Dagegen macht Prof. Dr. Schrappe eine andere Rechnung auf. Bei jährlich 20.000 juristischen Verfahren, wird in 7000 Fällen ein Schaden festgestellt, der in 2000 Fällen auf einen Behandlungsfehler (ärztlicher Kunstfehler / Arzthaftungsfall) zurück zu führen ist (darunter 600 Todesfälle). Hochgerechnet auf jährlich 17,5 Millionen Krankenhauspatienten und damit mindestens 880.000 unerwünschten Ereignissen, kommt man so auf mindestens 350.000 Schäden, von denen wiederum 175.000 auf Behandlungsfehler zurück zu führen sind, mit geschätzten 17.500 Todesfällen.
Hinsichtlich der Verteilung der Behandlungsfehler (ärztliche Kunstfehler) ist zu sagen, daß nach einer internen Studie einer großen deutschen Krankenkasse, etwa 80% der Behandlungsfehler (ärztlicher Kunstfehler) auf stationäre Behandlungen und ewta 20% der Behandlungsfehler auf die ambulante Versorgung entfallen. Hinsichtlich der interdisziplinären Verteilung, sollen sich die Behandlungsfehler (ärztlicher Kunstfehler) wie folgt verteilen: - Arzthaftung in der Chirurgie 34 %
- Arzthaftung in der Diagnostik 16 %
- Arzthaftung in der Geburtshilfe 7%
- Arzthaftung in der Zahnmedizin 7 %
- Arzthaftung in der Anästhesie 5 %
- Rest: sonstige Arzthaftung
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