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Gewaltopferentschädigung nach misslungener Schönheitsoperation |
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Sunday, 10. October 2010 |
Medizinrechtlicher Fachbeitrag auf ARZTHAFTUNG zur Gewaltopferentschädigung nach misslungener Schönheitsoperation von RECHTSANWALT SEBASTIAN STÜCKER (M.mel.),
Dresden
Gewaltopferentschädigung nach misslungener
Schönheitsoperation
Am 29.04.2010 hat das Bundessozialgericht entschieden, dass unter
bestimmten Voraussetzungen auch ein Patient, dessen Gesundheit durch
eine misslungene Schönheitsoperation beeinträchtigt ist,
Versorgungsleistungen nach dem Opferentschädigungsgesetz verlangen kann.
Wer infolge eines vorsätzlichen, rechtswidrigen tätlichen Angriffs
gegen seine Person eine gesundheitliche Schädigung erlitten hat, erhält
hiernach wegen der gesundheitlichen und wirtschaftlichen Folgen auf
Antrag Versorgung in entsprechender Anwendung der Vorschriften des
Bundesversorgungsgesetzes. Das Bundessozialgericht stellt klar, dass ein
Patient zum Gewaltopfer wird, wenn ein als vorsätzliche
Körperverletzung strafbarer ärztlicher Eingriff aus der Sicht eines
verständigen Dritten in keiner Weise dem Wohle des Patienten dient.
In dem vom Bundessozialgericht entschiedenen Fall (Az.: B 9 VG 1/09 R)
hatte der Arzt bei der an erheblichem Übergewicht, Herzschwäche,
Bluthochdruck, Lungenschwäche, insulinpflichtiger Zuckerkrankheit und
einer Darmerkrankung leidenden Klägerin insgesamt zwei Fettabsaugungen
durchgeführt. Über die damit verbundenen Risiken und andere wichtige
Umstände hatte der Arzt nicht aufgeklärt. Nach den Eingriffen kam es bei
der Klägerin zu Gesundheitsstörungen. Der Arzt hatte bei seiner
Vorgehensweise die gesundheitlichen Belange der Klägerin hinten
angestellt und sich vor allem von finanziellen Interessen leiten lassen.
Er war bezüglich dieser beiden Eingriffe wegen vorsätzlicher
gefährlicher Körperverletzung verurteilt worden.

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KUCKLICK
WILHELM
BÖRGER WOLF & SÖLLNER
Sebastian
Stücker (M.mel.)
Rechtsanwalt
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