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Behandlungsfehler mit Todesfolge führt zu einer Haftstrafe von 4 Jahren und 6 Monaten... PDF Drucken E-Mail
Monday, 19. April 2010
Medizinrechtlicher Fachbeitrag - Behandlungsfehler mit Todesfolge führt zu einer Haftstrafe von 4 Jahren und 6 Monaten sowie einem vierjährigen Berufsverbot - auf ARZTHAFTUNG von RECHTSANWALT UND FACHANWALT FÜR MEDIZINRECHT CHRISTOPHER BEYER, Köln

 

 

Behandlungsfehler mit Todesfolge führt zu einer Haftstrafe von 4 Jahren und 6 Monaten sowie einem vierjährigen Berufsverbot



Das Landgericht Berlin hat mit Urteil vom 01.03.2010, Az. (535) 1 Kap Js 721/06 Ks (15/08) einen 60 Jahre alten Arzt wegen Körperverletzung mit Todesfolge in Tateinheit mit versuchtem Totschlag zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und sechs Monaten verurteilt. Zudem wurde ein Berufsverbot von vier Jahren angeordnet.


Die Schwurgerichtskammer sah es als erwiesen an, dass der Arzt eine vierstündige Schönheitsoperation an einer 49 Jahre alten Patientin entgegen dem ärztlichen Standard ohne einen Anästhesisten durchführte. Nach einem Herz-kreislaufstillstand der Patientin veranlasste der Arzt erst sieben Stunden nach der erfolgten Reanimation eine Überstellung in ein Krankenhaus. Die Patientin verstarb 14 Tage später an den Folgen der fehlerhaften Behandlung.


Ein eingeholtes medizinisches Sachverständigengutachten ergab, dass der erfolgte Eingriff nicht ohne Anästhesisten hätte erfolgen dürfen. Unverzüglich nach der Reanimation hätte zudem eine intensivmedizinische Behandlung im Krankenhaus erfolgen müssen.


Erschwerend für den Arzt wertete das Gericht sein Verhalten im Anschluss an die Geschehnisse. Gegenüber dem Ehemann der Verstorbenen und dem Krankenhauspersonal hatte er das Geschehen systematisch heruntergespielt und vertuscht. Ob die Geschädigte zu diesem Zeitpunkt noch hätte gerettet werden können, ließ sich jedoch nicht mehr feststellen. Zudem hatte er versucht, das Aussageverhalten einer Zeugin zu beeinflussen.



 
   
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