aerztehaftung.de
Startseite
Behandlungsfehler
Häufigkeit
Zivilrechtliche Aspekte
Strafrechtliche Aspekte
Verjährung von Ansprüchen
Beweislast und Beweislastumkehr
Verhalten im Schadensfall
Schadensersatzsummen
Urteile
Rechtsanwaltsgebühren
Lexikon Medizin und Recht
Fachbeiträge der Anwälte ARZTHAFTUNG

PATIENTENSEITEN RECHT
Arzthaftung
Patientenrechte
Patientenverfügung
Behandlungsvertrag
Patientenaufklärung
Hebammenhaftung
Geburtsschadensrecht
Fachanwalt Medizinrecht

URTEILE MEDIZINRECHT
Gerichtsurteile Medizinrecht

SERVICE
Gutachten Medizinrecht
Fachbücher Medizin & Recht

ANWALTSSUCHE BUNDESWEIT
mein-medizinrechtler.de
FACHANWALT MEDIZINRECHT NACH STADT SUCHEN
Aachen
Augsburg
Berlin
Bielefeld
Bochum
Bonn
Braunschweig
Bremen
Chemnitz
Dortmund
Dresden
Duisburg
Düsseldorf
Erfurt
Essen
Frankfurt
Freiburg
Gelsenkirchen
Göttingen
Hagen
Halle
Hamburg
Hamm
Hannover
Karlsruhe
Kassel
Kiel
Köln
Krefeld
Leipzig
Lübeck
Magdeburg
Mainz
Mannheim
Gladbach
Mülheim
München
Münster
Nürnberg
Oberhausen
Osnabrück
Rostock
Saarbrücken
Stuttgart
Wiesbaden
Wuppertal
weiterestaedte

PATIENTENSEITEN MEDIZIN
Hüftprothesen
Fettabsaugung
Lasik-Operation
Nasenkorrektur
Brustvergrößerung
Brustverkleinerung
Facelifting
Zahnimplantate
Lidkorrektur
Haartransplantation
Bauchstraffung
Penisverlängerung
Schönheitschirurgie
Ohrenkorrektur
Faltenunterspritzung
Bleaching
Dekubitus
Narkoserisiko
Risikoschwangerschaft

FACHARZT SUCHEN
mein-Facharzt.com

SEITEN FÜR ÄRZTE
Klinik, Praxisbetrieb & Steuer
Vertragsarztrecht
Arztrecht Seminare
Steuerberater für Ärzte
Arzt, Klinik & Werberecht
Gemeinschaftspraxis
Praxisübernahme
Praxisgründung
MVZ
ArztstrafR & Arzthaftung

APOTHEKE, ARZNEI & MP
Apothekenrecht
Arzneimittelzulassung
Arzneimittelhaftung
Medizinprodukte
Startseite arrow Fachbeiträge der Anwälte ARZTHAFTUNG arrow Arzthaftung bei Behandlungsverschulden - Teil I

Schrift ändern: Kleinere Schrift Grössere Schrift Auf Standard umstellen

Arzthaftung bei Behandlungsverschulden - Teil I PDF Drucken E-Mail
Friday, 3. September 2010

Medizinrechtlicher Fachbeitrag zur Arzthaftung bei Behandlungsverschulden auf ARZTHAFTUNG von RECHTSANWALT OLIVER OSTHEIM, Darmstadt

 

 

Arzthaftung bei Behandlungsverschulden



Teil 1:

Die Anspruchsgrundlagen für die Arzthaftung bei Behandlungsfehlern für geschädigte Patienten finden sich im Vertragsrecht und im Recht der unerlaubten Handlung, § 823 ff. BGB.

Im Jahre 2002 hat das vertragliche Schuldrecht umfassende Änderungen erfahren. Zunächst ist das frühere Richterrecht der positiven Vertragsverletzung durch den § 280 BGB in Gesetzesform gegossen worden. Allerdings ist die Regelung nicht an die speziellen Erfordernisse des Arzthaftungsrechtes angepasst worden. Folge ist, dass das Arzthaftungsrecht trotzdem weitgehend Richterrecht bleibt.

Die neue Regelung des § 253 Absatz 2 BGB gewährt den Geschädigten nun auch einen Schmerzensgeldanspruch aufgrund einer Verletzung des Behandlungsvertrages durch den Arzt. Drüber hinaus ist das Verjährungsrecht umfassend geändert worden. Die Regelverjährungsfrist beträgt nun drei Jahre. Damit ist eine weitgehend Annäherung der vertraglichen Ansprüche und der Ansprüche wegen einer rechtswidrigen Handlung des Arztes bewirkt worden.


Fortsetzung folgt.




ra_ostheim_oliver_fb 

OSTHEIM & KLAUS RECHTSANWÄLTE

Oliver Ostheim 

Rechtsanwalt

 

 

 

Kirchstraße 1
64283 Darmstadt

Telefon: 06151 - 599 74 66
Telefax: 06151 - 599 74 53

Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spam-Bots geschützt, Sie müssen Javascript aktivieren, damit Sie es sehen können
www.ok-rechtsanwaelte.de
 

| HÄUFIGE FRAGEN | NUTZUNGSBEDINGUNGEN | DATENSCHUTZ | KONTAKT | IMPRESSUM | PRESSE |
Arzthaftung | Medizinrecht | Ärzteberatung Webdesign von LFM