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Willkommen auf aerztehaftung.de - dem Portal für Arzthaftung & Arzthaftungsrecht PDF Drucken E-Mail

 

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Willkommen auf aerztehaftung.de

dem Internetportal rund um Arzthaftung, Arzthaftungsrecht und Medizinrecht

 


LESERFRAGE:

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe im September eine Gyn OP wegen entfernung des linken Eierstocks und Eileiter wegen Zysten hinter mir.

Wobei mir der Harnleiter zugeklemmt wurde.Es gehen alle Ärzte davon aus aber keiner gibt es mir schriftlich.

Ich habe seit dem immer wieder schmerzen in der linken Flanke gehabt wobei mich alle mit Antiobiotika behandelt haben auf Nierenbecknentzündung.Die nie ein war ,da die Niere einen Stau hatte weil Sie nicht ablaufen konnte.

Das hat gott ei Dank ein Uruloge dann im Februar 10 endlich festgestellt worauf viele Untersuchungen folgten.

Im April 10 hat man mich wieder operiert und einen Nierenfistelkatheder gelegt um zu sehen ob sie noch abläuft und sich wieder regeneriet sie hatte nur noch 17% funktion.

Die Versuch ist gescheitert und im Mai10 hat man mir die linke Niere entfernt.

Womit ich heute noch zu tun habe da sich die Wunde in der die Draignage war entzundet hat und ich alle zwei Tage zum Arzt

muß zum spülen und neu verbinden.

Ich möchte gerne gegen die Ärzte angehen die mir das zugefügt haben dadurch bin ich auf Ihre Seite gestoßen.

Mein Problem ist nur das ich die finaziellen Möglichkeiten nicht habe (Hartz 4) vielleicht können Sie mir weiter helfen.

Mit freundlichen Gruß

W.

41 Jahre alt

> ES ANTWORTET:

RECHTSANWÄLTIN UND FACHANWÄLTIN FÜR MEDIZINRECHT ISABEL BALS
,
KÖLN

Sehr geehrte Frau W.,

der Verlust einer Niere nach intraoperativer Harnleiterverletzung stellt dann einen entschädigungspflichtigen Behandlungsfehler dar, wenn es sich um eine operative Komplikation handelt, über die präoperativ nicht ordnungsgemäß aufgeklärt wurde, oder um einen vermeidbaren Operationsfehler. Ich würde mich zur Überprüfung der möglichen Fehlbehandlung zunächst an den medizinischen Dienst Ihrer Krankenkasse wenden. Die dortige Begutachtung ist kostenfrei, ersetzt allerdings keine rechtliche Beratung durch einen Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht, der auf die Patientenseite spezialisiert ist. Spätestens nachdem das MDK-Gutachten vorliegt, sollten Sie rechtlichen Beistand suchen.

Für Rückfragen stehe ich Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Isabel Bals

Rechtsanwältin

Fachanwältin für Medizinrecht

HINWEIS ZUR KONTAKTAUFNAHME: das Detailprofil sowie medizinrechtliche Fachbeiträge von Rechtsanwältin und Fachanwältin für Medizinrecht Isabel Bals finden Sie hier:

http://mein-medizinrechtler.de/Details/KANZLEI-BUeROGEMEINSCHAFT-IM-STAVENHOF.html 

 


 

aktuell/09.06.2010:

ARZTHAFTUNGSFÄLLE FÜR

TV-DOKUMENTATION GESUCHT!

In Zusammenarbeit mit einer namhaften TV-Produktionsfirma suchen wir für eine Dokumentation auf VOX Arzthaftungsfälle.

Sofern Sie uns Ihren Fall schildern wollen und den Sachverhalt auch mittels Krankenakte, Gutachten und Foto- bzw. Videomaterial belegen können, würden wir uns über Ihre Kontaktaufnahme unter Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spam-Bots geschützt, Sie müssen Javascript aktivieren, damit Sie es sehen können freuen.


 

Wir bieten Ihnen im Rahmen unserer Nutzungsbedingungen kostenfrei und ohne Vertragsbindung Informationen zur Arzthaftung / Arzthaftungsrecht und weiteren Themen aus den Bereichen Medizin und Recht.

Auf aerztehaftung.de finden Sie Informationen zur Arzthaftung / Arzthaftungsrecht, der Häufigkeit von ärztlichen Kunstfehlern / Behandlungsfehler im Arzthaftungsfall, zur Beweislast und zur Beweislastumkehr und deren Voraussetzungen im Bereich der Arzthaftung / Arzthaftungsrecht, sowie Urteile und zugesprochene Schadensersatzsummen / Schmerzensgeldsummen im Arzthaftungsrecht / im Arzthaftungsfall.

Hinsichtlich der Häufigkeit von Arztfehlern und Fehlern in der Krankenhausorganisation (Organisationsfehler/Organisationsverschulden) wird der am 30.11.2007 erscheinende Qualitätsreport der rund 2000 deutschen Krankenhäuser weiter Klarheit bringen. Denn jedes deutsche Krankenhaus muss alle zwei Jahre Berichte über die Qualität seiner Leistungen erstellen. Diese Berichte gehen dann an die Krankenkassen, die sie in der Folge veröffentlichen.

Die ersten Qualitätsberichte 2005 haben gezeigt, dass sie noch nicht ausreichend Auskunft für die  Patienten über die Qualität der Leistungen gaben. Deshalb wurden für die diesjährigen Berichte einheitliche Strukturen und Kriterien entwickelt. Durch die neuen Vorgaben des gemeinsamen Bundesausschusses können Patienten nun einzelne Leistungen in einzelnen Krankenhäusern vergleichen. Beispiel Hüftoperation (Hüft-OP / Hüft-TEP): Die Berichte informieren nicht nur über die Anzahl der Eingriffe sondern auch darüber, wieviele Komplikationen (Arzthaftung / Arzthaftungsfall) aufgetreten sind.

Damit können sich Patienten in Zukunft bei jeder Operation gezielt für ein bestimmtes (auf den jeweiligen Eingriff / OP spezialisiertes) Krankenhaus mit niedriger Komplikationsquote und damit niedrigem Risiko entscheiden. Die Krankenhäuser wiederum können mit ihrer Qualität werben. Dadurch wird der Wettbewerb der Krankenhäuser untereinander um gute Qualität zum Wohle der Patienten gefördert.

Erstmals sind Informationen zu 27 Indikatoren aus zehn Leistungsbereichen der Krankenhäuser enthalten - etwa zum Einsetzen eines Hüftgelenk, zur Entfernung der Gallenblase oder eines Tumors aus der Brust. Dargestellt werden nicht nur die Zahl der Operationen, der Betten und der behandelten Patienten sondern es werden auch Angaben zur Ergebnisqualität von Behandlungen gemacht, beispielsweise, ob Komplikationen (Arzthaftungsfälle) aufgetreten sind. Dafür wurden die Krankenhäuser nunmehr verpflichtet, ausgewählte Daten aus dem Verfahren zur einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung der Bundesgeschäftsstelle Qualitätssicherung (BQS) in die Berichte aufzunehmen. Außerdem wurden einheitliche Begriffe vorgegeben, damit die Validität der Berichte sichergestellt ist. Die Angaben sind zudem risikoadjustiert, d.h. wenn Spezialkliniken Patienten mit hohen Risiken und schweren Begleiterkrankungen behandeln, wird dies bei der Darstellung der Ergebnisse berücksichtigt.

Ferner beleuchten wir auf aerztehaftung.de -dem Portal für Arzthaftung und Arzthaftungsrecht- zivilrechtliche und strafrechtliche Aspekte der Arzthaftung und des ärztlichen Handelns, geben Hinweise im Schadensfall und nennen Verjährungsfristen im Bereich der Arzthaftung / des Arzthaftungsrecht.

Weiterhin finden Sie auf unseren Seiten umfangreiche Informationen zu anderen medizinrechtlichen Themen, angefangen von Urteilen deutscher Gerichte zum Medizinrecht, über Vertragsverhältnisse zwischen Patient und Leistungserbringer, in der Regel dem Arzt, der Hebamme oder dem Krankenhaus, über Informationen zur Beweislast und Beweislastumkehr, bis hin zu den Erfordernissen einer vollumfänglichen Aufklärung durch den Arzt und den Konsequenzen die sich bei Nichtbeachtung ergeben (Arzthaftung).

Um die Übersichtlichkeit zu gewährleisten sind in die Tiefe gehende Informationen zu einem bestimmten Themenbereich, wie bspw. zur Patientenverfügung, zur Risikoschwangerschaft, zur Hebammenhaftung, zum Narkoserisiko und eben auch zur Arzthaftung / zum Arzthaftungsrecht, auf eigenen Themenseiten dargestellt.

Eine Auflistung der einzelnen Themenseiten finden Sie am linken Bildschirmrand.

Informationen über Risiken spezieller medizinischer Eingriffe finden Sie auf den Seiten des Informationsdienst Medizinrecht ebenfalls. Klicken Sie dazu einfach auf Spezielle Themenseiten.

Hier erwarten Sie Informationen zu den mit verschiedenen ärztlichen Eingriffen verbundenen Risiken sowie zur Arzthaftung bei einer Lasik-OP, Arzthaftung bei einer Brustvergrößerung, Arzthaftung bei einer Brustverkleinerung, Arzthaftung bei einer Bruststraffung, Arzthaftung bei einer Brustimplantaten / Arzthaftung bei einer Silikonimplantaten, Arzthaftung bei einer Fettabsaugung / Arzthaftung bei einer Liposuktion, Arzthaftung bei einer Nasenkorrektur, Arzthaftung bei einem Facelifting, Arzthaftung bei einer Bauchstraffung, Arzthaftung bei einer  Haartransplantation, Arzthaftung im Rahmen der Schönheitschirurgie, Arzthaftung im Rahmen der Plastische Chirurgie, Arzthaftung bei Zahnimplantate, Arzthaftung bei einer Penisverlängerung und Arzthaftung bei einer Penisvergrößerung, Arzthaftung bei einer Lidkorrektur, sowie zur Arzthaftung bei einer Lidstraffung.

Anwälte sowie Fachanwälte für Medizinrecht bzw. auf Medizinrecht und Arzthaftung bzw. Arzthaftungsrecht spezialisierte Kanzleien finden Sie auf unserer Seite mein-medizinrechtler.de

Die Seiten zur Arzthaftung / zum Arzthaftungsrecht befinden sich im Aufbau und werden fortlaufend ergänzt. Schon bald werden Sie hier viele weitere Beiträge zur Arzthaftung und zum Arzthaftungsrecht finden.

Als Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Medizinrecht / Arzthaftung & Arzthaftungsrecht bzw. als Fachanwalt für Medizinrecht haben Sie die Möglichkeit hier auch eigene Beiträge -bspw. zur Arzthaftung / zum Arzthaftungsrecht- unter Benennung Ihres Namens bzw. Ihrer Kanzlei an geeigneter Stelle kostenfrei zu veröffentlichen. 

Vielen Dank für Ihren Besuch auf aerztehaftung.de - dem Portal rund um Arzthaftung & Arzthaftungsrecht ! 

Schauen Sie doch auch mal auf unseren anderen Seiten zum Medizinrecht vorbei ! 

 

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