|
Willkommen auf aerztehaftung.de
dem Internetportal rund um Arzthaftung, Arzthaftungsrecht und Medizinrecht
LESERFRAGE:
Sehr
geehrte Damen und Herren,
ich
habe im September eine Gyn OP wegen entfernung des linken Eierstocks und
Eileiter wegen Zysten hinter mir.
Wobei
mir der Harnleiter zugeklemmt wurde.Es gehen alle Ärzte davon aus aber
keiner
gibt es mir schriftlich.
Ich
habe seit dem immer wieder schmerzen in der linken Flanke gehabt wobei
mich
alle mit Antiobiotika behandelt haben auf Nierenbecknentzündung.Die nie
ein war
,da die Niere einen Stau hatte weil Sie nicht ablaufen konnte.
Das hat
gott ei Dank ein Uruloge dann im Februar 10 endlich festgestellt worauf
viele
Untersuchungen folgten.
Im
April 10 hat man mich wieder operiert und einen Nierenfistelkatheder
gelegt um
zu sehen ob sie noch abläuft und sich wieder regeneriet sie hatte nur
noch 17%
funktion.
Die
Versuch ist gescheitert und im Mai10 hat man mir die linke Niere
entfernt.
Womit
ich heute noch zu tun habe da sich die Wunde in der die Draignage war
entzundet
hat und ich alle zwei Tage zum Arzt
muß zum
spülen und neu verbinden.
Ich
möchte gerne gegen die Ärzte angehen die mir das zugefügt haben dadurch
bin ich
auf Ihre Seite gestoßen.
Mein
Problem ist nur das ich die finaziellen Möglichkeiten nicht habe (Hartz
4)
vielleicht können Sie mir weiter helfen.
Mit
freundlichen Gruß
W.
41
Jahre alt
> ES ANTWORTET:
RECHTSANWÄLTIN UND FACHANWÄLTIN FÜR MEDIZINRECHT ISABEL BALS, KÖLN
Sehr geehrte
Frau W.,
der Verlust
einer Niere nach intraoperativer
Harnleiterverletzung stellt dann einen entschädigungspflichtigen
Behandlungsfehler
dar, wenn es sich um eine operative Komplikation handelt, über die
präoperativ
nicht ordnungsgemäß aufgeklärt wurde, oder um einen vermeidbaren
Operationsfehler. Ich würde mich zur Überprüfung der möglichen
Fehlbehandlung zunächst
an den medizinischen Dienst Ihrer Krankenkasse wenden. Die dortige
Begutachtung
ist kostenfrei, ersetzt allerdings keine rechtliche Beratung durch einen
Rechtsanwalt
und Fachanwalt für Medizinrecht, der auf die Patientenseite
spezialisiert ist. Spätestens
nachdem das MDK-Gutachten vorliegt, sollten Sie rechtlichen Beistand
suchen.
Für
Rückfragen stehe ich Ihnen
jederzeit gerne zur Verfügung.
Mit
freundlichen Grüßen
Isabel
Bals
Rechtsanwältin
Fachanwältin
für Medizinrecht
HINWEIS ZUR KONTAKTAUFNAHME: das Detailprofil sowie medizinrechtliche Fachbeiträge von Rechtsanwältin und Fachanwältin für Medizinrecht Isabel Bals finden Sie hier:
http://mein-medizinrechtler.de/Details/KANZLEI-BUeROGEMEINSCHAFT-IM-STAVENHOF.html
aktuell/09.06.2010:
ARZTHAFTUNGSFÄLLE FÜR
TV-DOKUMENTATION GESUCHT!
In Zusammenarbeit mit einer namhaften TV-Produktionsfirma suchen wir für eine Dokumentation auf VOX Arzthaftungsfälle.
Sofern Sie uns Ihren Fall schildern wollen und den Sachverhalt auch mittels Krankenakte, Gutachten und Foto- bzw. Videomaterial belegen können, würden wir uns über Ihre Kontaktaufnahme unter
Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spam-Bots geschützt, Sie müssen Javascript aktivieren, damit Sie es sehen können
freuen.
Wir
bieten Ihnen im Rahmen unserer Nutzungsbedingungen kostenfrei und ohne
Vertragsbindung Informationen zur Arzthaftung / Arzthaftungsrecht und weiteren Themen aus den Bereichen Medizin und Recht.
Auf aerztehaftung.de finden Sie Informationen zur Arzthaftung / Arzthaftungsrecht, der Häufigkeit von ärztlichen Kunstfehlern / Behandlungsfehler im Arzthaftungsfall, zur Beweislast und zur Beweislastumkehr und deren Voraussetzungen im Bereich der Arzthaftung / Arzthaftungsrecht, sowie Urteile und zugesprochene Schadensersatzsummen / Schmerzensgeldsummen im Arzthaftungsrecht / im Arzthaftungsfall.
Hinsichtlich der Häufigkeit von Arztfehlern und Fehlern in der Krankenhausorganisation (Organisationsfehler/Organisationsverschulden) wird der am 30.11.2007 erscheinende Qualitätsreport der rund 2000 deutschen Krankenhäuser weiter Klarheit bringen. Denn jedes deutsche Krankenhaus muss alle zwei Jahre Berichte über die Qualität seiner Leistungen erstellen. Diese Berichte gehen dann an die Krankenkassen, die sie in der Folge veröffentlichen.
Die ersten Qualitätsberichte 2005 haben gezeigt, dass sie noch nicht ausreichend Auskunft für die Patienten über die Qualität der Leistungen gaben. Deshalb wurden für die diesjährigen Berichte einheitliche Strukturen und Kriterien entwickelt. Durch die neuen Vorgaben des gemeinsamen Bundesausschusses können Patienten nun einzelne Leistungen in einzelnen Krankenhäusern vergleichen. Beispiel Hüftoperation (Hüft-OP / Hüft-TEP): Die Berichte informieren nicht nur über die Anzahl der Eingriffe sondern auch darüber, wieviele Komplikationen (Arzthaftung / Arzthaftungsfall) aufgetreten sind.
Damit können sich Patienten in Zukunft bei jeder Operation gezielt für ein bestimmtes (auf den jeweiligen Eingriff / OP spezialisiertes) Krankenhaus mit niedriger Komplikationsquote und damit niedrigem Risiko entscheiden. Die Krankenhäuser wiederum können mit ihrer Qualität werben. Dadurch wird der Wettbewerb der Krankenhäuser untereinander um gute Qualität zum Wohle der Patienten gefördert.
Erstmals sind Informationen zu 27 Indikatoren aus zehn Leistungsbereichen der Krankenhäuser enthalten - etwa zum Einsetzen eines Hüftgelenk, zur Entfernung der Gallenblase oder eines Tumors aus der Brust. Dargestellt werden nicht nur die Zahl der Operationen, der Betten und der behandelten Patienten sondern es werden auch Angaben zur Ergebnisqualität von Behandlungen gemacht, beispielsweise, ob Komplikationen (Arzthaftungsfälle) aufgetreten sind. Dafür wurden die Krankenhäuser nunmehr verpflichtet, ausgewählte Daten aus dem Verfahren zur einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung der Bundesgeschäftsstelle Qualitätssicherung (BQS) in die Berichte aufzunehmen. Außerdem wurden einheitliche Begriffe vorgegeben, damit die Validität der Berichte sichergestellt ist. Die Angaben sind zudem risikoadjustiert, d.h. wenn Spezialkliniken Patienten mit hohen Risiken und schweren Begleiterkrankungen behandeln, wird dies bei der Darstellung der Ergebnisse berücksichtigt.
Ferner beleuchten wir auf aerztehaftung.de -dem Portal für Arzthaftung und Arzthaftungsrecht- zivilrechtliche und strafrechtliche Aspekte der Arzthaftung und des ärztlichen Handelns, geben Hinweise im Schadensfall und nennen Verjährungsfristen im Bereich der Arzthaftung / des Arzthaftungsrecht.
Weiterhin finden Sie auf unseren Seiten umfangreiche Informationen zu anderen medizinrechtlichen Themen, angefangen von
Urteilen deutscher Gerichte zum Medizinrecht, über Vertragsverhältnisse
zwischen Patient und Leistungserbringer, in der Regel dem Arzt, der
Hebamme oder dem Krankenhaus, über Informationen zur Beweislast und
Beweislastumkehr, bis hin zu den Erfordernissen einer vollumfänglichen
Aufklärung durch den Arzt und den Konsequenzen die sich bei
Nichtbeachtung ergeben (Arzthaftung).
Um die Übersichtlichkeit zu
gewährleisten sind in die Tiefe gehende Informationen zu einem
bestimmten Themenbereich, wie bspw. zur Patientenverfügung, zur
Risikoschwangerschaft, zur Hebammenhaftung, zum Narkoserisiko und eben auch zur Arzthaftung / zum Arzthaftungsrecht, auf
eigenen Themenseiten dargestellt.
Eine Auflistung der einzelnen
Themenseiten finden Sie am linken Bildschirmrand.
Informationen
über Risiken spezieller medizinischer Eingriffe finden Sie auf den
Seiten des Informationsdienst Medizinrecht ebenfalls. Klicken Sie dazu einfach auf
Spezielle Themenseiten.
Hier erwarten Sie Informationen zu den
mit verschiedenen ärztlichen Eingriffen verbundenen Risiken, sowie zur Arzthaftung bei einer Lasik-OP, Arzthaftung bei einer Brustvergrößerung,
Arzthaftung bei einer Brustverkleinerung, Arzthaftung bei einer Bruststraffung, Arzthaftung bei einer Brustimplantaten /
Arzthaftung bei einer Silikonimplantaten, Arzthaftung bei einer Fettabsaugung / Arzthaftung bei einer Liposuktion, Arzthaftung bei einer Nasenkorrektur,
Arzthaftung bei einem Facelifting, Arzthaftung bei einer Bauchstraffung, Arzthaftung bei einer Haartransplantation, Arzthaftung im Rahmen der Schönheitschirurgie,
Arzthaftung im Rahmen der Plastische Chirurgie, Arzthaftung bei Zahnimplantate, Arzthaftung bei einer Penisverlängerung und Arzthaftung bei einer
Penisvergrößerung, Arzthaftung bei einer Lidkorrektur, sowie zur Arzthaftung bei einer Lidstraffung.
Anwälte sowie Fachanwälte für Medizinrecht bzw. auf Medizinrecht
und Arzthaftung bzw. Arzthaftungsrecht spezialisierte Kanzleien finden Sie auf unserer Seite
mein-medizinrechtler.de
Die Seiten
zur Arzthaftung / zum Arzthaftungsrecht befinden sich im Aufbau und werden fortlaufend ergänzt. Schon bald werden Sie hier viele weitere Beiträge zur Arzthaftung und zum Arzthaftungsrecht finden.
Als
Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Medizinrecht / Arzthaftung & Arzthaftungsrecht bzw. als Fachanwalt für Medizinrecht haben Sie die Möglichkeit hier
auch eigene Beiträge -bspw. zur Arzthaftung / zum Arzthaftungsrecht- unter Benennung Ihres Namens bzw. Ihrer Kanzlei an geeigneter Stelle kostenfrei
zu veröffentlichen.
Vielen Dank für Ihren Besuch auf aerztehaftung.de - dem Portal rund um Arzthaftung & Arzthaftungsrecht !
Schauen Sie doch auch mal auf unseren anderen Seiten zum Medizinrecht vorbei !
|